Eine solide Vorbereitung erspart viel Ärger und Aufwände vor Ort

Viele Vorbereitungen bei der Planung und Durchführung von Drohnenflug-Projekten sind sog. “hidden tasks” – also ToDos, die in Abwesenheit oder ohne Aufmerksamkeit des Auftraggebers darauf passieren. Um einen Einblick zu geben, welche Aufwände “hinter den Kulissen” passieren, im Folgenden ein kurzer Einblick in unsere Startplanung aus dem Office und in der Fortsetzung die Vor- und Nachbereitungen, die am Einsatzort erfolgen müssen.

Vorbereitungen vor Eintreffen am Einsatzort

Im Generellen sollten die ersten beiden Punkte grundsätzlich parat haben, eine Prüfung ist dennoch vor Start zwingend erforderlich. Wenn du also einen Aufstieg planst, prüfe Gültigkeit aller Dokumente inklusive der Versicherung und der Kennzeichnung. Grade, wenn man einen Modellwechsel vollzogen hat, könnte zwar das alte Modell gekennzeichnet sein, allerdings noch nicht das neuere Modell.

Registrierung, Kennzeichnung & Versicherung:

  • Überprüfen, ob die Drohne ordnungsgemäß beim Luftfahrtbundesamt registriert worden ist und die feuerfeste Kennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • Gemäß der Drohnenverordnung besteht eine Versicherungspflicht für alle UAVs (ugs. Drohnen), die nicht als Spielzeug gekennzeichnet von der Regelung ausgenommen sind. Für den privaten Gebrauch ist diese – je nach Vertrag und Drohnentyp – bereits in Privathaftpflicht inkludiert. Dies beinhaltet allerdings meist nur Drohnen mit einer MTOM bis 250g – und schließt teils sogar Drohnen mit Medienaufzeichnungsmöglichkeiten aus. Eine dedizierte Drohnenhaftpflicht deckt hier deutlich mehr ab und erfüllt zudem auch den Tatbestand eines höheren Abfluggewichtes oder Ähnlichem. Preislich liegen private Drohnenhaftpflichtversicherungen je nach Leistungsumfang bei ca. 30-200€ jährlich – abhängig davon, wie viele Drohnen und Drohnenpiloten versichert sein sollen.
  • Für kommerzielle Flüge – und damit können bereits Flüge gemeint sein, die Bilder und Videos für Social Media als Hintergrund haben – ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung notwendig, die bei ca. 120€ jährlich pro Pilot beginnt und je nach Ausprägung und Anzahl der UAVs bis zu 850€ im Jahr kosten kann.
  • Für gelegentliche Flüge bieten (wenige) Versicherer wie die HDI Global auch kürzere Zeiträume ab ca. 10-15€/Tag an. Das eignet sich zum Beispiel, wenn man meist privat fliegt und nur zu Events eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung benötigt.

Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen:

  • Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen auf aktuellem Stand sicherstellen – Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der EU-Drohnenverordnung bilden hier die Grundlage, allerdings nicht alleinig.
  • Genehmigungspflicht und Zuständigkeit evaluieren – auch wenn die Deutsche Flugsicherung hier eine maßgebliche Rolle trägt, gibt es kleinere Flugplätze oder öffentliche Einrichtungen, die gerne direkt kontaktiert werden wollen und ein Vetorecht haben. Sollte diese Prüfung einige Zeit vor dem geplanten Start erfolgt sein, sollte sie wenige Tage davor oder am Durchführungstag noch einmal validiert werden.
  • Beachtung von Geozonen – Je nach Region können Naturschutzgebiete oder lokale Vogelschutzzonen die Karte dominieren. Auch lokale Flugverbote sollten beachtet werden. Nicht jedes Flugverbot ist auch auf den Karten der Hersteller wie DJI oder Parrot oder dem (in Deutschland vorzuziehendem) Dipul-Maptool eingezeichnet.
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter – sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte aufgenommen werden, ist je nach Anzahl und Öffentlichkeit des Aufnahmeortes das Persönlichkeitsrecht am Eigenen Bild zu wahren. Natürlich ist es utopisch, eine Menschenmenge von 300 Leuten zur Bestätigung der Aufnahmen auf dem Schriftweg zu bewegen, allerdings sieht das bei Kleingruppen anders aus. Besondere Vorsicht ist bei politischen und religiösen Versammlungen geboten.

Flugplanung & Abklärung der Starterlaubnis:

  • Festlegen des geplanten Fluggebiets unter Berücksichtigung von Beschränkungen und Vorschriften – nicht jedes Gebiet, das nicht direkt an einem Flughafen liegt, ist ungefragt zu befliegen. Selbst wenn alle Kenntnisnachweise vorhanden (und mitgeführt!) sind, sind ggf. weitere Genehmigungen erforderlich – oder gar ein Aufstieg in den Kategorien A1/A3 oder A2 untersagt, da das Gelände unter die SPECIFIC-Kategorie fällt und gar nicht in OPEN beflogen werden darf.
  • Prüfung auf vorhandene, neue bzw. geänderte NOTAMs – Die NOTAMS (Notice to Airmen) dienen der Information für Piloten (bemannter wie unbemannter Luftfahrzeuge) – können aber auch Restriktionen beinhalten. Beispielsweise war zur NATO-Übung “Air Defender” im Jahr 2023 nahezu der ganze Luftraum in Deutschland Sperrgebiet. Diese Restriktionen sind in keinem Gesetz so festgeschrieben, da es sonst zur Anpassung eine Gesetzesänderung bräuchte. Solche temporären Sperr- und Kontrollzonen müssen daher genauso bedacht werden, wie die eher statisch festgelegten Geo-Zonen.
  • Einholen von Aufstiegsgenehmigungen – im einfachsten Fall ist ein Formblatt vom Grundstückseigentümer unterschrieben mitzuführen. Es kann dennoch sein, dass das Aufstiegsgebiet weiteren Auflagen unterliegt. Diese sind vor dem Flug zu evaluieren und zu organisieren.
  • Wetterprüfung und Auswahl geeigneter Zeitslots – Je nach Witterungsbedingungen, geplantem Aufnahme-Setting und Tageszeit wird man mal gute und mal schlechte Tage für Flüge erleben. Ein Aufstieg bei Niederschlag oder Sturm und Extremtemperaturen über 40°C und unter 0°C (je nach Modell auch z.B. -10°C) sollte vermieden werden. Selbst wenn das Gerät die Witterung technisch übersteht, ist beispielsweise bei Minusgraden mit einer deutlich verkürzten Akkulaufzeit und vereisten Propellern zu rechnen, was sich erheblich auf Flugverhalten und die Sicherheit auswirkt.

Ausrüstung und Akkus:

  • Sicherstellen, dass alle benötigten Ausrüstungsgegenstände vorhanden, vollständig und in einwandfreiem Zustand sind
  • Batterien aufladen und sicherstellen, dass sie den Fluganforderungen entsprechen
  • Häufig beflogene Akkus oder welche, die lange ungenutzt oder ungeladen waren sollten alleine aus Sicherheitsgründen ersetzt werden
  • Auch der Controller und das Handy sollten geladen und aktualisiert sein – Firmwareupdates von Drohne und Controller können mal eben mit 500MB bis zu mehreren GB groß sein. Das möchte man zeitlich und vom Datenvolumen eher nicht unterwegs machen (müssen)
  • Zudem sollte das Handy eine Erreichbarkeit sicherstellen. Sofern damit als Controller geflogen wird, sollte der Flugmodus nicht aktiviert sein, um Anrufe vom Tower oder der DFS entgegennehmen zu können. Während der Gespräche sollte kein Flugbetrieb stattfinden.
  • Je nach Modell sind von Zeit zu Zeit auch Schrauben im Rotorsegment nachzuziehen. Grade bei häufiger Beanspruchung oder bei Flügen in Extremwetterlagen können sich diese leicht lösen, was im Zweifel zum Verlust des Gerätes mit unklarem Risiko am Boden einhergeht.

Natürlich sollte die psychische und medizinische Lage des Piloten den Flug nicht beeinträchtigen. Sollte also eine heftige Erkrankung oder eine anderweitige Ablenkung die ununterbrochene Konzentration auf den Flug unmöglich machen, ist dringend von einem Start abzuraten.

Disclaimer

Natürlich können wir hier keine Rechtsberatung bieten. Der Blogpost dient der Information und mag mit der Zeit an Aktualität und Anwendbarkeit durch eine geänderte Gesetzes- oder Verordnungslage verlieren. Es sollten vor dem Start stets aktuelle Informationen von verlässlichen Quellen (z.B. dem Luftfahrtbundesamt) eingeholt werden.

Idealerweise ist nun nachvollziehbar, wie viele Tätigkeiten abseits des eigentlichen Fluggeschehens mit einem unbemannten Luftfahrzeug passieren und welche Vorbereitungen bereits vor dem Eintreffen am Einsatzort stattfinden müssen. Sicherlich betreffen ein paar Punkte eher gewerbliche Flüge, dennoch unterscheidet das grundlegende Luftrecht nicht erheblich zwischen privaten und gewerblichen Flügen – die größte Unterscheidung ist tatsächlich die Art der Versicherung. Wenn du auch Copterpilot bist oder das Thema einfach spannend findest, lass gerne einen Kommentar da oder nutze das Kontaktformular für einen direkten Austausch.